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- Entgegennahme des Berichtes der Landesjugendleitung einschließlich des Kassen-berichtesKassenberichtes
- Entlastung und Wahl der Landesjugendleitung
- Festlegen der inhaltlichen Arbeit der Naturschutzjugend
- Beschlussfassung über den Haushalt
- Änderung der Jugendordnung
- Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung der Naturschutzjugend
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- die Beschlüsse der Jugendvertreterversammlung auszuführen
- die Tätigkeit der Naturschutzjugend in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und den Gremien des LBV zu koordinieren
- die Unterstützung der einzelnen Jugend- und Kindergruppen bei ihrer Arbeit zu gewähr-leisten
- für ein ausgewogenes Veranstaltungsprogramm (Weiterbildungsmaßnahmen für Gruppenleiter*innen, Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien) zu sorgen
- überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen
- landesweite Aktionen zu Naturschutzthemen anzustoßen
- im Einvernehmen mit den JugendleiterInnen Arbeitsgruppen einzusetzen (Schwerpunkt-arbeitSchwerpunktarbeit)
- Kontakte zu anderen Naturschutzjugendverbänden auf nationaler und internationaler Ebene herzustellen
- die finanzielle Stabilität der Naturschutzjugend zu sichern
- eine ordentliche Personalführung zu gewährleisten
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